Was ist AgNes?
AgNes steht für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Mit dem Verfahren ordnet die Bundesnetzagentur neu, wie die Kosten der Stromnetze auf Verbraucher, Speicher und Erzeuger verteilt werden. Ziel ist, Kosten verursachergerechter anzusetzen und Flexibilität zu belohnen – denn Netzausbau und Engpassmanagement werden immer teurer.
Der Zeitplan
- 01Mai 2026 – ZwischenstandDie Bundesnetzagentur stellt ihre Überlegungen zur neuen Netzentgeltsystematik vor.
- 02August 2026 – FestlegungsentwurfVeröffentlichung des Entwurfs, Konsultation bis 18. September 2026.
- 03Ende 2026 – RahmenfestlegungGeplanter Abschluss des Verfahrens. 2027 folgen konkretisierende Festlegungen, u. a. zu Sonderentgelten für die Industrie.
- 041. Januar 2029 – neues SystemDie neue Netzentgeltsystematik soll gelten; die bisherigen Regeln der StromNEV laufen Ende 2028 aus.
Was sich für Unternehmen ändert
Betroffen sind Entnahmestellen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch sowie alle Anschlüsse oberhalb der Niederspannung – also typischerweise Betriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Kleinere Verbraucher in der Niederspannung zahlen weiterhin Grund- und Arbeitspreis.
Neu: Die Kapazität muss jedes Jahr bestellt werden
Der wichtigste Unterschied für Ihren Betrieb: Statt im Nachhinein die höchste Viertelstunde abzurechnen, melden Sie Ihrem Netzbetreiber vor Beginn jedes Abrechnungsjahres eine Bestellkapazität. Laut Entwurf muss sie mindestens 10 % der Jahreshöchstlast des Vorjahres betragen und darf die vereinbarte Netzanschlusskapazität nicht überschreiten. Wer nicht meldet, bekommt vom Netzbetreiber eine Kapazität zugewiesen.
- Zu hoch bestelltSie zahlen jedes Jahr Kapazitätspreis für Kilowatt, die Sie kaum nutzen.
- Zu niedrig bestelltJede kWh oberhalb der Bestellkapazität kostet den zwei- bis dreieinhalbfachen Arbeitspreis.
- Passend bestelltKapazitätspreis und Überschreitungskosten im Gleichgewicht – das Optimum liegt meist unter der Jahresspitze.
Analysieren Sie Ihren Lastgang künftig jedes Jahr vor der Kapazitätsbestellung. Nur so finden Sie die wirtschaftlich beste Bestellkapazität – und erkennen rechtzeitig, wenn neue Maschinen, Ladepunkte, PV oder ein Speicher Ihr Lastprofil verändern.
Der jährliche Lastgang-Check
- 01Lastgang des Vorjahres auswertenWie hoch sind die Spitzen, wie oft treten sie auf und wie lange dauern sie? Die Jahresdauerlinie zeigt, wie viele Stunden wirklich über einer bestimmten Leistung liegen. Mehr zur Lastganganalyse
- 02Veränderungen einplanenNeue Anlagen, Produktionsänderungen, E-Mobilität, PV oder Batteriespeicher verschieben das Lastprofil – das gehört in die Planung des nächsten Jahres.
- 03Bestellkapazität berechnenWir rechnen verschiedene Kapazitäten mit den Preisen Ihres Netzbetreibers durch und finden das Kostenminimum aus Kapazitätspreis und Überschreitung.
- 04Melden und unterjährig beobachtenFristgerecht beim Netzbetreiber melden und den Lastgang im Jahr verfolgen, um Überschreitungen früh zu erkennen und gegenzusteuern.
Lastspitzen kappen wird noch wertvoller
Mit der Bestellkapazität lohnt es sich doppelt, Spitzen zu vermeiden: Lastmanagement oder ein Batteriespeicher halten den Bezug unter der bestellten Kapazität und senken so den Kapazitätspreis dauerhaft. Für Speicher selbst sieht der Entwurf einen moderaten Kapazitätspreis ohne Arbeitspreis vor. Ob sich das bei Ihnen rechnet, zeigt eine Lastgang-Simulation.
Übergangsweise bleiben bestehende Sonderformen erhalten: Die Rabatte für atypische Netznutzung gelten vorerst weiter, die Regelung für Bandlastkunden ist für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängert. Wie es für die Industrie danach weitergeht, will die Bundesnetzagentur Anfang 2027 entscheiden.
Häufige Fragen
Ab wann gilt AgNes?
Nach aktuellem Entwurf ab dem 1. Januar 2029. Die Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant.
Muss die Kapazität wirklich jedes Jahr neu bestellt werden?
Ja, laut Festlegungsentwurf wird die Bestellkapazität vor Beginn jedes Abrechnungsjahres gemeldet. Deshalb empfehlen wir eine jährliche Lastganganalyse.
Was passiert, wenn wir die Kapazität überschreiten?
Es gibt keine Strafe im eigentlichen Sinn. Die Mengen oberhalb der Bestellkapazität werden aber mit einem deutlich höheren Arbeitspreis (AP2) abgerechnet.
Betrifft uns das als kleiner Betrieb?
Wenn Sie mehr als 100.000 kWh im Jahr verbrauchen oder oberhalb der Niederspannung angeschlossen sind, ja. Darunter bleibt es bei Grund- und Arbeitspreis.