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Ratgeber Netzentgelte

AgNes: Was die Netzentgeltreform ab 2029 für Unternehmen bedeutet

Die Bundesnetzagentur stellt die Netzentgelte grundlegend um. Für Betriebe mit Leistungsmessung heißt das vor allem: Statt der Jahresspitze zählt künftig eine Kapazität, die Sie jedes Jahr im Voraus bestellen. Wer seinen Lastgang kennt, kann hier bares Geld sparen.

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Stand Oktober 2026Die Angaben beruhen auf dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom August 2026. Die endgültige Festlegung steht noch aus – einzelne Werte können sich ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel.

Was ist AgNes?

AgNes steht für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Mit dem Verfahren ordnet die Bundesnetzagentur neu, wie die Kosten der Stromnetze auf Verbraucher, Speicher und Erzeuger verteilt werden. Ziel ist, Kosten verursachergerechter anzusetzen und Flexibilität zu belohnen – denn Netzausbau und Engpassmanagement werden immer teurer.

Der Zeitplan

  1. 01
    Mai 2026 – ZwischenstandDie Bundesnetzagentur stellt ihre Überlegungen zur neuen Netzentgeltsystematik vor.
  2. 02
    August 2026 – FestlegungsentwurfVeröffentlichung des Entwurfs, Konsultation bis 18. September 2026.
  3. 03
    Ende 2026 – RahmenfestlegungGeplanter Abschluss des Verfahrens. 2027 folgen konkretisierende Festlegungen, u. a. zu Sonderentgelten für die Industrie.
  4. 04
    1. Januar 2029 – neues SystemDie neue Netzentgeltsystematik soll gelten; die bisherigen Regeln der StromNEV laufen Ende 2028 aus.

Was sich für Unternehmen ändert

Betroffen sind Entnahmestellen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch sowie alle Anschlüsse oberhalb der Niederspannung – also typischerweise Betriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Kleinere Verbraucher in der Niederspannung zahlen weiterhin Grund- und Arbeitspreis.

HeuteAb 2029 (Entwurf)
LeistungLeistungspreis auf die rückblickend gemessene JahreshöchstlastKapazitätspreis (€/kW/Jahr) auf eine vorab bestellte Kapazität
ArbeitspreisEin Arbeitspreis pro kWhAP1 bis zur Bestellkapazität, darüber AP2 mit 200–350 % von AP1
PlanungEine einzige Lastspitze bestimmt die Kosten des ganzen JahresSie legen die Kapazität jedes Jahr selbst fest – und tragen das Risiko der Wahl
SpeicherJe nach Fall SonderregelungenModerater Kapazitätspreis, kein Arbeitspreis
ErzeugerKeine NetzentgelteErstmals begrenzter Kapazitätspreis für neue Anlagen

Neu: Die Kapazität muss jedes Jahr bestellt werden

Der wichtigste Unterschied für Ihren Betrieb: Statt im Nachhinein die höchste Viertelstunde abzurechnen, melden Sie Ihrem Netzbetreiber vor Beginn jedes Abrechnungsjahres eine Bestellkapazität. Laut Entwurf muss sie mindestens 10 % der Jahreshöchstlast des Vorjahres betragen und darf die vereinbarte Netzanschlusskapazität nicht überschreiten. Wer nicht meldet, bekommt vom Netzbetreiber eine Kapazität zugewiesen.

Die richtige Bestellkapazität aus dem Lastgang ablesenJahresdauerlinie: alle Viertelstunden eines Jahres, sortiert nach Leistung. Vereinfachtes Beispiel.
0200400kW 0 h4.380 h8.760 h Bestellung nach Jahresspitze: 500 kW optimierte Bestellkapazität: 400 kW ≈ 5 % der Zeit darüber → AP2
Leistung (sortiert) Strommengen über der Bestellkapazität (höherer Arbeitspreis)
Unsere Empfehlung

Analysieren Sie Ihren Lastgang künftig jedes Jahr vor der Kapazitätsbestellung. Nur so finden Sie die wirtschaftlich beste Bestellkapazität – und erkennen rechtzeitig, wenn neue Maschinen, Ladepunkte, PV oder ein Speicher Ihr Lastprofil verändern.

Der jährliche Lastgang-Check

  1. 01
    Lastgang des Vorjahres auswertenWie hoch sind die Spitzen, wie oft treten sie auf und wie lange dauern sie? Die Jahresdauerlinie zeigt, wie viele Stunden wirklich über einer bestimmten Leistung liegen. Mehr zur Lastganganalyse
  2. 02
    Veränderungen einplanenNeue Anlagen, Produktionsänderungen, E-Mobilität, PV oder Batteriespeicher verschieben das Lastprofil – das gehört in die Planung des nächsten Jahres.
  3. 03
    Bestellkapazität berechnenWir rechnen verschiedene Kapazitäten mit den Preisen Ihres Netzbetreibers durch und finden das Kostenminimum aus Kapazitätspreis und Überschreitung.
  4. 04
    Melden und unterjährig beobachtenFristgerecht beim Netzbetreiber melden und den Lastgang im Jahr verfolgen, um Überschreitungen früh zu erkennen und gegenzusteuern.

Lastspitzen kappen wird noch wertvoller

Mit der Bestellkapazität lohnt es sich doppelt, Spitzen zu vermeiden: Lastmanagement oder ein Batteriespeicher halten den Bezug unter der bestellten Kapazität und senken so den Kapazitätspreis dauerhaft. Für Speicher selbst sieht der Entwurf einen moderaten Kapazitätspreis ohne Arbeitspreis vor. Ob sich das bei Ihnen rechnet, zeigt eine Lastgang-Simulation.

Übergangsweise bleiben bestehende Sonderformen erhalten: Die Rabatte für atypische Netznutzung gelten vorerst weiter, die Regelung für Bandlastkunden ist für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängert. Wie es für die Industrie danach weitergeht, will die Bundesnetzagentur Anfang 2027 entscheiden.

Häufige Fragen

Ab wann gilt AgNes?

Nach aktuellem Entwurf ab dem 1. Januar 2029. Die Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant.

Muss die Kapazität wirklich jedes Jahr neu bestellt werden?

Ja, laut Festlegungsentwurf wird die Bestellkapazität vor Beginn jedes Abrechnungsjahres gemeldet. Deshalb empfehlen wir eine jährliche Lastganganalyse.

Was passiert, wenn wir die Kapazität überschreiten?

Es gibt keine Strafe im eigentlichen Sinn. Die Mengen oberhalb der Bestellkapazität werden aber mit einem deutlich höheren Arbeitspreis (AP2) abgerechnet.

Betrifft uns das als kleiner Betrieb?

Wenn Sie mehr als 100.000 kWh im Jahr verbrauchen oder oberhalb der Niederspannung angeschlossen sind, ja. Darunter bleibt es bei Grund- und Arbeitspreis.

Weitere Themen

Lastganganalyse → MiSpeL: Speicher mit Netzstrom → Dynamischer Stromtarif → Alle Ratgeber-Artikel →

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Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Ihren Lastgang und Ihre künftige Bestellkapazität.

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