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Ratgeber Speicher

MiSpeL: Gewerbespeicher dürfen jetzt auch Netzstrom speichern

Mit der MiSpeL-Festlegung fällt die strikte Trennung von Solar- und Netzstrom im Speicher. Für Unternehmen wird ein Batteriespeicher dadurch deutlich vielseitiger – und häufiger wirtschaftlich.

Speicher-Potenzial prüfen
Stand Oktober 2026Die Bundesnetzagentur hat die MiSpeL-Festlegung am 1. Oktober 2026 erlassen. Netz- und Messstellenbetreiber haben bis Ende September 2027 Zeit für die Umsetzung; bis dahin ist die Anwendung im Einvernehmen mit ihnen möglich.

Was ist MiSpeL?

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Die Festlegung regelt, wie Batteriespeicher und bidirektionale Ladepunkte Strom aus erneuerbaren Anlagen und aus dem Netz gemeinsam nutzen dürfen – ohne Nachteile bei Förderung, Netzentgelten und Umlagen.

BisherEntweder Grünstrom oder NetzstromWer EEG-Förderung für seinen PV-Strom behalten wollte, durfte den Speicher nur mit Solarstrom laden. Günstige Börsenstunden aus dem Netz blieben ungenutzt – der Speicher stand oft halb leer.
Mit MiSpeLMischbetrieb erlaubtEin Speicher darf PV-Strom und Netzstrom aufnehmen. Der zwischengespeicherte Solarstrom bleibt förderfähig, für zurückgespeisten Netzstrom werden Netzentgelte und Umlagen verrechnet.

Was MiSpeL konkret ändert

Zwei Wege zur Abrechnung

Damit klar ist, welcher Strom gefördert und welcher saldiert wird, müssen die Strommengen bestimmt werden. Dafür gibt es zwei Optionen:

AbgrenzungsoptionPauschaloption
Für wenAlle Anwender – der Standard für UnternehmenVereinfachung für Haushalte mit PV bis 30 kWp
MessungGenaue Bestimmung der Strommengen, meist mit zwei ZählernPauschale Bestimmung, meist ein Zähler
VoraussetzungPassendes MesskonzeptBeihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission

Was das für Gewerbespeicher bedeutet

Bisher rechnete sich ein Gewerbespeicher oft nur über einen einzigen Zweck, etwa den Eigenverbrauch. Mit MiSpeL kann derselbe Speicher mehrere Aufgaben kombinieren – das verbessert die Wirtschaftlichkeit deutlich:

Welche Kombination sich lohnt, hängt von Ihrem Lastgang, Ihrem Stromtarif und den Netzentgelten ab. Gerade das günstige Laden setzt einen dynamischen Stromtarif voraus – und darf ab 2029 die Bestellkapazität nach AgNes nicht überschreiten.

So gehen wir vor

  1. 01
    Lastgang und Tarif analysierenWann verbrauchen Sie wie viel, und zu welchen Preisen? Das ist die Grundlage jeder Speicherentscheidung.
  2. 02
    Speicher simulierenWir rechnen Größe und Betriebsstrategien mit Ihrem Lastgang durch – einzeln und kombiniert. Mehr zur Lastgang-Simulation
  3. 03
    Messkonzept klärenWelche Zähler werden für die Abgrenzungsoption gebraucht? Das stimmen wir mit Netz- und Messstellenbetreiber ab.
  4. 04
    Umsetzung begleitenAngebote vergleichen, Tarif anpassen, Inbetriebnahme begleiten – und danach prüfen, ob der Speicher hält, was die Simulation verspricht.

Häufige Fragen

Seit wann gilt MiSpeL?

Die Festlegung wurde am 1. Oktober 2026 erlassen. Netz- und Messstellenbetreiber haben eine Übergangszeit bis Ende September 2027.

Brauche ich eine eigene PV-Anlage?

Nein. Die Regeln gelten auch für Speicher ohne eigene Erzeugung, etwa zum Laden in günstigen Stunden und für Lastspitzenkappung.

Welche Option ist für Unternehmen die richtige?

In der Regel die Abgrenzungsoption mit genauer Messung. Die Pauschaloption ist für kleine Haushaltsanlagen gedacht.

Lohnt sich jetzt jeder Speicher?

Nein. MiSpeL verbessert die Chancen, aber die Wirtschaftlichkeit hängt von Lastgang, Tarif und Investition ab. Das zeigt erst eine Simulation.

Weitere Themen

Lastgang-Simulation → Wirtschaftlichkeit PV & Speicher → AgNes: Netzentgelte ab 2029 → Dynamischer Stromtarif → Alle Ratgeber-Artikel →

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Daten wir für eine Speicher-Simulation brauchen.

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