Was ist MiSpeL?
MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Die Festlegung regelt, wie Batteriespeicher und bidirektionale Ladepunkte Strom aus erneuerbaren Anlagen und aus dem Netz gemeinsam nutzen dürfen – ohne Nachteile bei Förderung, Netzentgelten und Umlagen.
Was MiSpeL konkret ändert
- Grün- und Graustrom mischenSpeicher dürfen PV-Strom und Netzstrom gleichzeitig nutzen.
- Förderung bleibtZwischengespeicherter Strom aus erneuerbaren Anlagen bleibt EEG-förderfähig.
- Netzentgelte und Umlagen verrechnenFür Netzstrom, der gespeichert und wieder eingespeist wird, werden Netzentgelte und Umlagen saldiert.
- Auch ohne eigene PVDie Regeln gelten auch für ungeförderte Anlagen und Speicher ohne eigene Stromerzeugung.
- Ladepunkte inklusiveBidirektionale Ladepunkte für E-Autos werden Speichern weitgehend gleichgestellt.
Zwei Wege zur Abrechnung
Damit klar ist, welcher Strom gefördert und welcher saldiert wird, müssen die Strommengen bestimmt werden. Dafür gibt es zwei Optionen:
Was das für Gewerbespeicher bedeutet
Bisher rechnete sich ein Gewerbespeicher oft nur über einen einzigen Zweck, etwa den Eigenverbrauch. Mit MiSpeL kann derselbe Speicher mehrere Aufgaben kombinieren – das verbessert die Wirtschaftlichkeit deutlich:
- PV-EigenverbrauchSolarstrom vom Mittag für den Abend speichern.
- Lastspitzen kappenDen Netzbezug unter der Leistungsgrenze halten – ab 2029 unter der Bestellkapazität.
- Günstig ladenIn Stunden mit niedrigen oder negativen Börsenpreisen aus dem Netz laden.
- Teuer zurückspeisenStrom in Hochpreisphasen nutzen oder vermarkten.
Welche Kombination sich lohnt, hängt von Ihrem Lastgang, Ihrem Stromtarif und den Netzentgelten ab. Gerade das günstige Laden setzt einen dynamischen Stromtarif voraus – und darf ab 2029 die Bestellkapazität nach AgNes nicht überschreiten.
So gehen wir vor
- 01Lastgang und Tarif analysierenWann verbrauchen Sie wie viel, und zu welchen Preisen? Das ist die Grundlage jeder Speicherentscheidung.
- 02Speicher simulierenWir rechnen Größe und Betriebsstrategien mit Ihrem Lastgang durch – einzeln und kombiniert. Mehr zur Lastgang-Simulation
- 03Messkonzept klärenWelche Zähler werden für die Abgrenzungsoption gebraucht? Das stimmen wir mit Netz- und Messstellenbetreiber ab.
- 04Umsetzung begleitenAngebote vergleichen, Tarif anpassen, Inbetriebnahme begleiten – und danach prüfen, ob der Speicher hält, was die Simulation verspricht.
Häufige Fragen
Seit wann gilt MiSpeL?
Die Festlegung wurde am 1. Oktober 2026 erlassen. Netz- und Messstellenbetreiber haben eine Übergangszeit bis Ende September 2027.
Brauche ich eine eigene PV-Anlage?
Nein. Die Regeln gelten auch für Speicher ohne eigene Erzeugung, etwa zum Laden in günstigen Stunden und für Lastspitzenkappung.
Welche Option ist für Unternehmen die richtige?
In der Regel die Abgrenzungsoption mit genauer Messung. Die Pauschaloption ist für kleine Haushaltsanlagen gedacht.
Lohnt sich jetzt jeder Speicher?
Nein. MiSpeL verbessert die Chancen, aber die Wirtschaftlichkeit hängt von Lastgang, Tarif und Investition ab. Das zeigt erst eine Simulation.